Freitag, 17.04.2020 (Aktualisierung)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte mit Kindern im Jahrgang 5 und 6,
bis auf Weiteres gelten für die Notbetreuung in der Schule weiterhin die Bedingungen, die
in einer Pressemitteilung der Landesregierung vom 20.03.2020 folgendermaßen definiert wurden:
"Es ist ab sofort ausreichend, wenn nur ein Elternteil bspw. als Einsatzkraft bei Polizei oder Feuerwehr bzw. im Gesundheitswesen oder im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet".
Hat sich bei Ihnen der Betreuungsbedarf geändert? Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Klassenlehrkraft Ihres Kindes / Kinder.
Mitzubringen wäre im o.g. Notfall die "Bescheinigung für Funktionsträger zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur".
Die Anmeldung der Notbetreuung bitte am Vortag bis 13:00 Uhr per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!